Die Grundqualifikation oder beschleunigte Grundqualifikation ist für alle Busfahrer, die ihre Fahrerlaubnis nach dem 09.09.2008 erworben haben und für LKW-Fahrer, die ihre Fahrerlaubnis nach dem 09.09.2009 erworben haben, vorgeschrieben. Für die Grundqualifikation ist keine Ausbildung vorgeschrieben, sie besteht aus einer sehr umfangreichen Prüfung. Bei der beschleunigten Grundqualifikation ist eine Ausbildung vorgeschrieben, dafür hat sie einen reduzierten Prüfungsumfang.
Bei der Grundqualifikation ist kein Lehrgang vorgeschrieben. Die Prüfung besteht aus einem theoretischen Teil (4 Stunden) und einem praktischen Teil (3 Stunden). Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung ist der Erwerb der entsprechenden Fahrerlaubnisklassen. Die Aneignung der nötigen Kompetenzen, sowie die Prüfungsteilnahme müssen von dem Kraftfahrer selbst organisiert werden. Die IHK verlangt, dass der praktische Teil der Prüfung aus Sicherheitsgründen in einem Fahrschulfahrzeug im Beisein eines Fahrlehrers durchgeführt wird. Hierfür (sowie für vorherige freiwillige Übungsstunden) steht wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Bei der beschleunigten Grundqualifikation ist im Gegensatz zur Grundqualifikation ein Lehrgang vorgeschrieben. Diese Ausbildung umfasst 130 theoretische Zeitstunden, sowie 10 Fahrstunden. Hierbei muss vor der IHK des Wohnortes nur eine theoretische Prüfung (90 Minuten) abgelegt werden. Eine Fahrerlaubnis muss zur Prüfung nicht vorgelegt werden. Die Teilnahme an dem Lehrgang, sowie die Prüfungsteilnahme müssen ebenfalls von dem Kraftfahrer selbst organisiert werden.
Seit Einführung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQG) und der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV) müssen…
Fahrer/innen der Klassen C1, C1E, C, CE, die ihre Fahrerlaubnis vor dem 10.09.2009 erhalten haben, bis spätestens zum 10.09.2014 an einer 35-stündigen Weiterbildung teilnehmen.
Fahrer/innen der Klassen D1, D1E, D, DE, die ihre Fahrerlaubnis vor dem 10.09.2008 erhalten haben, bis spätestens zum 10.09.2013 an einer 35-stündigen Weiterbildung teilnehmen.
Die 35 Stunden sind in 5 Module zu je 7 Unterrichtseinheiten á 60 Minuten unterteilt.
Diese Weiterbildungen sind alle 5 Jahre zu wiederholen und entsprechend nachzuweisen.
Winter 2020
Block 1
Herbst/Winter 2024/2025
Wir bieten wieder einen Weiterbildungs-Expresskurs an:
5 Tage 5 Weiterbildungen vom 07.01.2025 – 11.01.2025
Weiterbildung Modul 1
20.04.2024 16.11.2024 07.01.2025 18.01.2025
Weiterbildung Modul 2
11.05.2024 23.11.2024 08.01.2025 25.01.2025
Weiterbildung Modul 3
29.06.2024 30.11.2024 09.01.2025 01.02.2025
Weiterbildung Modul 4
16.03.2024 07.12.2024 10.01.2025 08.02.2025
Weiterbildung Modul 5
20.07.2024
14.12.2024
11.01.2025
15.02.2025
Weiterbildung Modul 1
20.04.2024
16.11.2024
07.01.2025
18.01.2025
Weiterbildung Modul 2
11.05.2024
23.11.2024
08.01.2025
25.01.2025
Weiterbildung Modul 3
29.06.2024
30.11.2024
09.01.2025
01.02.2025
Weiterbildung Modul 4
16.03.2024
07.12.2024
10.01.2025
08.02.2025
Weiterbildung Modul 5
20.07.2024
14.12.2024
11.01.2025 .
15.02.2025
20.07.2024
Weiterbildung 1
Weiterbildung 2
Weiterbildung 3
Weiterbildung 4
Weiterbildung 5
Kenntnisbereich 1.2
Kenntnisbereich 1.3
Kenntnisbereich 2.2
Kenntnisbereich 3.5
Kenntnisbereich 1.1
Kenntnisbereich 2.1
Kenntnisbereich 2.2
Kenntnisbereich 3.2
Kenntnisbereich 1.4
Kenntnisbereich 2.1
Kenntnisbereich 3.3
Kenntnisbereich 3.5
Kenntnisbereich 1.2
Kenntnisbereich 2.2
Kenntnisbereich 3.6
Kenntnisbereich 1.1
Kenntnisbereich 2.1
Kenntnisbereich 3.1
Kenntnisbereich 3.7